Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2019
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Die Darstellung der Reiseleistungen auf der Website stellt noch kein Vertragsangebot dar. Das rechtsverbindliche Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages wird dadurch abgegeben, dass der Kunde nach Auswahl des verfügbaren Objekts seine Daten in das Buchungsformular eingibt und den Button „Bestätigen „ anklickt oder Viator telefonisch oder auf anderem Weg entsprechend beauftragt. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn Viator dem Kunden eine entsprechende Reisebestätigung in Textform übermittelt (eine vorangehende Bestätigung des Eingangs der Buchung bzw. eine Wartelistenbestätigung führt noch nicht zum Zustandekommen des Vertrages). An die Anmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch Viator, jedoch maximal 14 Tage ab Zeitpunkt der Anmeldung gebunden.
1.2 Die von Viator geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung (vgl. oben Abs. 1), ergänzt (im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden) durch die zugrundeliegende Ausschreibung, also die allgemeinen und die auf das gewählte Objekt bezogenen Inhalte der Website, ausschnittweise auch in Ziffer 6 dieser Bedingungen wiedergegeben. Eventuelle besondere Vereinbarungen mit Viator, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollten, gelten vorrangig.
2. Datenschutz
Viator erfasst und speichert Kundendaten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und -abwicklung, zur Kundenbetreuung und zu Werbezwecken (nur eigene Werbezwecke von Viator)im Rahmen der Kundenpflege. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Verwendung zu Werbezwecken kann der Kunde jederzeit widersprechen (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Ebenso wie für die Ausübung der weiteren Rechte nach §§ 34, 35 Bundesdatenschutzgesetz genügt dazu eine kurze Mitteilung, Kontaktdaten siehe Ende dieser Bedingungen.
3. Sicherungsschein / Anzahlung / Zahlung
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur bei Vorliegen des Sicherungsscheines zu leisten, den Viator mit der Buchungsbestätigung übermittelt. Mit Zugang des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, der restliche Reisepreis am 24. Tag vor Aufenthaltsbeginn fällig. Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch Viator.
4. Preisänderung
4.1 Die Reisepreise wurden im Juni 2018 kalkuliert. Viator ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, soweit sich unvorhersehbar für Viator nach Vertragsschluss die nachstehenden Preisbestandteile durch Umstände erhöhen oder hinzukommen, die von Viator nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Abgaben für bestimmte Leistungen; Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren.
4.2 Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der sich bei Addition der Erhöhungsbeträge der in Abs. 1 genannten Kostenbestandteile ergibt. Soweit einschlägige Kostensteigerungen eine Gruppe als Gesamtheit betreffen, werden sie zunächst pro Kopf umgelegt. Dabei wird – je nachdem, was für die Kunden günstiger ist – entweder die konkret erwartete oder die ursprünglich kalkulierte durchschnittliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
4.3 Viator muss dem Kunden eine Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Erhöhungsgrundes, spätestens jedoch am 25. Tag vor Reisebeginn mitteilen.
4.4 Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann er sein Recht gemäß § 651 a Abs. 4 Satz 3 BGB (Ersatzreise) geltend machen. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich gegenüber Viator oder dem vom Kunden beauftragten Reisebüro erklärt werden.
5. Rücktritt des Kunden / Umbuchung / Zusatzkosten
5.1 Bei Rücktritt (Storno) des Kunden vor Beginn des bestätigten Aufenthaltes hat Viator bis zum Versand der Stornorechnung ein Wahlrecht zwischen der konkret berechneten angemessenen Entschädigung nach § 651 i Abs. 2 BGB und der Abrechnung nach den nachfolgend hierfür aufgeführten Pauschalen. Die einmal getroffene Wahl kann Viator nur mit Einverständnis des Kunden ändern. Zur pauschalierten Entschädigung gilt folgendes: bis 60. Tag vor Beginn des bestätigten Aufenthaltes 20% ab 59. Tag bis einschließlich. 22. Tag 40% ab 21. Tag 80% des Vertragspreises (Endpreis der stornierten Leistung ohne fakultative Leistungen wie z.B. Wäschebereitstellung). Die Pauschale berechnet sich entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Dem Kunden bleibt freigestellt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.
5.2 Umbuchungen (z.B. von Aufenthaltstermin, Unterkunft) sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag (Storno) zu den in Abs. 1 genannten Bedingungen (Rücktrittsentschädigung) und parallele Neuanmeldung möglich. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.
6. Bezug der Unterkunft/Kaution/Pflichten des Kunden/Endreinigung
6.1 Das gebuchte Objekt steht im Zeitraum von 15 Uhr am Anreisetag bis 12 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Die Übernahme von Schlüssel/Pincode und gegebenenfalls zusätzlich gebuchter Wäsche erfolgt in den Viator-Servicecentern Keflavik oder Egilsstadir. Bei Übergabe des Schlüssels/Zugangscodes muss eine gültige Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD) als Sicherheit (Kaution) vorgelegt werden und eine Unterschrift unter den Ferienhausvertrag geleistet werden. Ohne Sicherungsleistung durch die Kreditkarte besteht keine Verpflichtung von Viator, den Zutritt zum Objekt zu ermöglichen.
6.2 In allen Objekten besteht Rauchverbot (Nichtraucherhäuser). Das Objekt darf nur von den bei Viator angemeldeten Gästen bewohnt werden. Auf dem zum Objekt gehörenden Grundstück darf nicht gezeltet werden, Gäste sind nur bei vorheriger Genehmigung erlaubt, auch dann ist es untersagt, dass sich Gäste auf Sofas, in Betten oder in sanitären Anlagen/Sauna aufhalten. Bei der Übernachtung ist in jedem Fall eigene oder bei Viator gebuchte Bettwäsche zu benutzen. In Island ist es nicht üblich, Häuser mit Straßenschuhen zu betreten. Die Endreinigung des Hauses ist vom Kunden vorzunehmen. Haustiere sind nicht erlaubt.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, Mietobjekt und Inventar sorgfältig zu behandeln. Der Reisepreis deckt nur gewöhnliche Abnutzung, nicht aber durch den Kunden verursachte Substanzschäden ab. Beschädigungen sind spätestens bei Abreise zu melden. Wird das Objekt vertragswidrig nicht gereinigt verlassen (vgl. Abs. 2), so wird Viator die Kosten der Ersatzreinigung dem Kunden in Rechnung stellen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturen vom Kunden verursachter Schäden und Ersatzreinigung durch die örtlichen Gegebenheiten sehr hohe Kosten entstehen können, da teilweise weite Anreisestrecken für ein Reinigungs- oder Reparaturteam zurückzulegen sind.
7. Kündigung wegen besonderer Umstände
7.1 Wird der gebuchte Aufenthalt durch höhere Gewalt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Kunde als auch Viator den Reisevertrag kündigen. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei einer solchen Kündigung ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (vgl. Ziffer 14).
7.2 Viator kann aus wichtigem Grund vor Beginn des gebuchten Aufenthalts und während der Reise jederzeit den Reisevertrag unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (nach deutschem Recht § 314 BGB) kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Aufenthalt vom Kunden nachhaltig gestört oder gefährdet wird und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder nicht abgeholfen werden kann. Zum Kündigungsausspruch durch Viator gilt Ziffer 10.2.
8. Haftung von Viator
8.1 Die vertragliche Haftung von Viator für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden weder grob fahrlässig, noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder b) Viator für einen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2 Die Haftung von Viator auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis des Kunden beschränkt. Für Schäden bis € 4.100,00 haftet Viator insoweit unbeschränkt.
9. Obliegenheit und Rechte des Kunden bei mangelhafter Leistung
9.1 Wird die Leistung nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Viator kann diese verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Leistet Viator nicht innerhalb einer vom Kunden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Viator Abhilfe verweigert oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Kunden geboten ist. Zu erweiterten Selbstabhilferechten des Kunden siehe die Informationen zu Notruftelefon und Verhalten bei Schäden in der Ausschreibung und den Reiseunterlagen.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Der Anspruch entfällt, soweit der Kunde schuldhaft den Mangel nicht anzeigt.
9.3 Ist infolge eines Mangels dem Kunden der Aufenthalt oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar oder durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat er eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Viator verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrags durch besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
10. Rechte und Pflichten der örtlichen Vertretung
10.1 Örtliche Vertretungen sind beauftragt, während der Reise Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern diese möglich und erforderlich ist. Sie sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Viator anzuerkennen oder entgegenzunehmen.
10.2 Die Kündigung des Reisevertrages durch Viator (z.B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die örtliche Vertretung ausgesprochen werden; diese sind insoweit von Viator bevollmächtigt.
11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
Die Information über solche Bestimmungen und dazugehörige Fristen bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Informationserteilung bekannten Erfordernisse für Angehörige des EU-Mitgliedstaates, in dem die Reise angeboten wird. Bei abweichenden oder besonderen persönlichen Umständen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, staatenlos) empfiehlt sich Nachfrage beim zuständigen Konsulat.
12. Anspruchstellung / Ausschlussfrist / Verjährung
12.1 Vertragliche Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen nach §§ 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise Viator gegenüber geltend machen, siehe hierzu die Kontaktdaten am Ende dieser Bedingungen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.
12.2 Die in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Gültigkeit der Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgte im Juni 2010 Naturgemäß ist nur der zu diesem Zeitpunkt bekannte Stand wiedergegeben, auch Druckfehler können selbst bei größter Sorgfalt vorkommen. Einseitige Änderungen durch Viator sind daher möglich und bleiben vorbehalten, solange der Vertrag zwischen Viator und dem Kunden noch nicht zustande gekommen ist.
14. Sonstiges
Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, für von Viator veranstaltete Reisen also insbesondere die §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), soweit für den Vertrag deutsches Recht anwendbar ist.
Viator Summerhouses GmbH
Seitzstr. 19
D-80538 München
Telefon: +49 89 215279 70
(Mo - Fr, 9:00 - 16:00 UTC)
E-Mail: info(at)viator.is
Internet: www.viator.is
Handelsregister: Amtsgericht München HRB 189910
UST-IdNr. DE275314289
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